Wie komme ich z u meiner Therapie?
Nach telefonischer Terminvereinbarung können Sie entweder privat oder mit einem Verordnungsschein zu mir kommen.
Besorgen Sie sich einen Verordnungsschein bei Ihrem Hausarzt oder Facharzt
Auf dieser Verordnung muss die Diagnose, Art und Häufigkeit der Therapie
angegeben sein, z.B. 6x 45 min. Physiotherapie.
Dieser Schein verliert nach einem Monat seine Gültigkeit, d.h. innerhalb dieses Monats muss die erste Therapie stattfinden.
Sie suchen selbst per Post, per Fax oder persönlich um die Bewilligung Ihrer Krankenkassa an. Die ÖGK hat seit der Pandemie die Bewilligungen ausgesetzt.
Sollten Sie nicht mobil sein und einen Hausbesuch benötigen, muss dieser ebenfalls verordnet und bewilligt werden, damit die Krankenkasse einen Teil der Kosten übernimmt.
Bei Ihrem ersten Termin bringen Sie bitte folgende Sachen mit:
- den bewilligten Verordnungsschein
- vorhandene Befunde
- bequeme Kleidung, eventuell eine kurze Sporthose
- ein Badetuch
Nach Abschluss der Therapie
Sie erhalten eine Honorarnote. Diese reichen Sie gemeinsam mit Ihrer bewilligten Verordnung und dem Zahlungsbeleg bei der Krankenkasse ein. Je nach Krankenkasse erhalten Sie in den nächsten Wochen einen Teil der Behandlungskosten rückerstattet.
Die verbleibenden Restkosten können Sie, wenn vorhanden, bei Ihrer privaten Kranken- oder Unfallversicherung einreichen.
Nicht rückerstattete Beträge können im Zuge der jährlichen Steuerklärung als „außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden.
Terminabsage
Die vereinbarten Termine müssen pünktlich eingehalten werden. Ein zu spätes Eintreffen verkürzt die Therapiezeit.
Bitte melden Sie eine Verhinderung oder Terminänderung früh genug, am Vortag, damit ich den freien Termin wieder vergeben kann und eine Verrechnung an Sie nicht nötig ist.
Sollten Sie irgendwelche Fragen haben, können Sie mich gerne anrufen.